In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über wichtige Regelungen bei Krankheit und Unfall geben, die für Arbeitnehmer in der Schweiz gelten. Ob Sie temporär oder festangestellt sind – diese Informationen helfen Ihnen, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihre finanzielle Sicherheit zu wahren.

Krankheitsbedingte Abwesenheit

Falls Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig werden, ist es wichtig, dass Sie dies so schnell wie möglich Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Stellenvermittler und dem Einsatzbetrieb melden. Dies ist entscheidend, um die richtige Unterstützung zu erhalten und notwendige Schritte einzuleiten.

Gemäß dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Personalverleih besteht eine Karenzfrist von zwei Tagen, in denen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Ab dem dritten Tag tritt die Krankentaggeldversicherung in Kraft und übernimmt 80 % des Lohnausfalls. Diese Regelung bietet eine wesentliche Absicherung, insbesondere bei längerfristigen Krankheitsphasen. Die Krankentaggeldprämie wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei der Arbeitnehmer maximal 50 % der Kosten trägt.

Die Dauer der Taggeldleistungen variiert je nach Einsatzdauer:

  • Für Arbeitnehmer mit langfristigen Einsätzen (über 13 Wochen oder unbefristet) ist die maximale Bezugsdauer auf 720 Tage innerhalb eines 900-Tage-Zeitraums begrenzt.
  • Arbeitnehmer mit kürzeren Einsätzen (unter 13 Wochen) haben eine Taggeldbegrenzung von 60 Tagen innerhalb eines Jahres.

Diese Absicherung ermöglicht Ihnen, im Krankheitsfall Ihren Lebensunterhalt weitestgehend aufrechtzuerhalten und gibt Ihnen die Zeit zur Genesung, ohne direkt in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Unfallbedingte Abwesenheit

Unfälle unterscheiden sich in der Behandlung von Krankheiten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungsleistungen und Karenztage. Während Ihres Einsatzes sind Sie über die Suva gegen Berufsunfälle versichert. Falls Sie mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind auch Nichtberufsunfälle abgedeckt. Das bedeutet, dass Sie sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit versichert sind.

Bei einem Unfall tritt die Suva ab dem dritten Tag in Kraft und übernimmt das Unfalltaggeld in Höhe von 80 % des Lohnausfalls. Die Unfallversicherung bietet somit eine schnelle finanzielle Unterstützung, die Ihnen hilft, die Folgen eines Unfalls abzufedern.

Wichtig zu wissen: Sollten Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, zählen Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle, sodass auch Teilzeitkräfte bei Unfällen auf dem Arbeitsweg angemessen abgesichert sind.

Vorbestehende Erkrankungen und wiederholte Krankheiten

Bei vorbestehenden Krankheiten oder wiederholten Erkrankungen kann der Anspruch auf Krankentaggeld eingeschränkt sein, insbesondere wenn dies im Arbeits- oder Einsatzvertrag explizit festgelegt wurde. Es ist daher ratsam, die Vertragsbedingungen zu prüfen.

Für neue Erkrankungen, die nach der Genesung auftreten und eine andere Ursache haben, beginnt eine neue Sperrfrist. Das bedeutet, dass jede neue Krankheit einen neuen Anspruch auf Taggeld auslöst, es sei denn, es handelt sich um einen Rückfall derselben Krankheit.

Unfall und Krankheit während der Ferien

Falls Sie während Ihrer Ferien krank werden oder einen Unfall erleiden, der Ihre Erholung beeinträchtigt, können die Ferientage je nach Schwere der Krankheit oder Verletzung nachgeholt werden. Eine wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigung, wie Bettlägerigkeit oder regelmäßige medizinische Behandlung, würde den Ferienzweck vereiteln. Hier empfiehlt sich die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die Einschränkung bestätigt.

Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer

Die Regelungen zur Lohnfortzahlung und die Versicherungsbestimmungen bei Krankheit und Unfall bieten Arbeitnehmern in der Schweiz eine wichtige Absicherung. Denken Sie daran:

  • Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber oder Stellenvermittler im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.
  • Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen und kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten.
  • Im Falle von vorbestehenden oder wiederholten Krankheiten kann die genaue Vertragsregelung entscheidend sein.

Falls Sie noch Fragen zu diesen Themen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass ab 2024 ein Sicherheitsbeauftragter bei KMU Jobs AG tätig sein wird, um Sie bei Fragen zu Arbeitsrecht, Sicherheit und Vorsorgemöglichkeiten zu unterstützen.

Bleiben Sie gespannt auf weitere informative Beiträge zu wichtigen Themen wie Präventionsmaßnahmen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen!