In diesem Beitrag möchten wir Sie über die wichtigen Schritte informieren, die im Falle von Krankheit oder Unfall am Arbeitsplatz zu beachten sind. Egal ob Sie festangestellt sind oder temporär arbeiten, es gibt klare Richtlinien, die Ihnen helfen sollen, Ihre Rechte zu wahren und die nötige Unterstützung zu erhalten. 

Krankheit am Arbeitsplatz: 

Im Falle einer Krankheit ist es entscheidend, dass Sie sich sofort beim Arbeitgeber oder Ihrem Stellenvermittler sowie dem Einsatzbetrieb melden. Sollte Ihre Krankheit länger als einen Tag dauern, empfehlen wir Ihnen dringend, ein ärztliches Zeugnis einzuholen. In den meisten Fällen ist dies ab dem dritten Tag auch vorgeschrieben. 

Bei Festanstellungen gemäss OR 324a haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist. Die genaue Dauer der Lohnzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch Ihr Arbeitsvertrag und die Bestimmungen Ihres Kantons. 

Für temporäre Anstellungen gelten die Regelungen des Personalverleihs gemäss GAV. Hier haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnausfallentschädigung, ab dem dritten Tag, die mindestens 80% des durchschnittlichen Lohns beträgt, sofern die Arbeitsverhinderung mindestens 25% beträgt. 

Unfall am Arbeitsplatz: 

Im Falle eines Unfalls ist schnelles Handeln entscheidend. Suchen Sie umgehend einen Arzt auf und informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder Stellenvermittler sowie den Einsatzbetrieb. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen kleinen Unfall handelt, der keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, oder um einen schwerwiegenden Unfall mit ernsten Folgen – die Meldung an die entsprechenden Stellen ist in jedem Fall notwendig. 

Sie erhalten vom Arbeitgeber oder Stellenvermittler einen Unfallschein, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden muss, damit der Unfall ordnungsgemäß gemeldet und die Kosten gedeckt werden können. 

Bei Berufsunfällen sind Sie während Ihres Einsatzes bei der Suva versichert. Die Leistungen beginnen am Tag des vertraglich vereinbarten Arbeitsantritts und enden mit dem letzten Arbeitstag. Auch hier ist es wichtig, jeden Unfall sofort dem Vorgesetzten beim Einsatzbetrieb und dem persönlichen Ansprechpartner des Stellenvermittler zu melden. 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen dabei helfen, im Falle von Krankheit oder Unfall am Arbeitsplatz die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihre Rechte zu sichern. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. 

Wir möchten Ihnen ausserdem mitteilen, dass wir ab 2024 einen Sicherheitsbeauftragten in unserem Unternehmen stellen, um Ihnen noch mehr Informationen zu den Themen Krankheit, Unfall und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Neben diesen Themen werden wir auch über den Kündigungsschutz, Präventionsmassnahmen und Ausbildungsmöglichkeiten informieren. Bleiben Sie also gespannt auf weitere interessante Beiträge in Zukunft! 

Hier der Link zu unserem GAV für weitere Informationen 

20210215_GAV_Personalverleih_Wiederinkraftsetzung_bis_Juni_2021_d.pdf (swissstaffing.ch)