Herzlich willkommen zu unserem ultimativen Guide zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Personalverleih! Wir von KMU Jobs AG in Pratteln haben es uns zur Aufgabe gemacht, euch nicht nur bei der Jobsuche zu unterstützen, sondern auch mit wertvollem Wissen rund um das Arbeitsrecht zu versorgen. Heute tauchen wir ein in die Tiefen des GAV und holen die wichtigsten Infos für euch an die Oberfläche. (Es wird natürlich noch sehr viel andere Kleinigkeiten geben, aber die könnt ihr gern im GAV nachlesen) 

Wichtig ist, dass wir uns hier auf den GAV Personalverleih beziehen. Es gibt auch viele andere GAV in denen Ihr eingesetzt werden könntet und da könnten andere Regeln gelten. Unser GAV kommt immer dann zum Zug, wenn der Einsatzbetrieb keinem GAV unterstellt ist, was sehr häufig vorkommt. 

 Arbeitszeit:  

Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt im Durchschnitt 42h pro Woche. 

Überstundenzuschläge werden ab 45h/Woche oder 9.5h/Tag erhoben. Diese Zuschläge belaufen sich auf 25% des Bruttolohnes. 

Nacht- und Wochenendzuschläge werden wie folgt verrechnet und ausbezahlt.: 

  • Von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr (teilweise auch von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr) werden auch Zuschläge von 25% verrechnet und ausbezahlt. 
  • An Sonntagen von 00:01 Uhr bis 24:00Uhr beträgt der Lohnzuschlag 50%. 

 Pausen und Ruhezeiten:  

Es gibt klare Regelungen zu Pausen und Mindestruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen. Jedoch können diese von den Betrieben auch flexibel eingeteilt werden. 

Löhne: 

Die Löhne werden auch ganz klar geregelt und werden auch regelmässig erhöht. Für das Jahr 2024 gilt die folgende Tabelle: 

Hochlohn Gebiete stehen im GAV ganz klar definiert. Für uns in Pratteln zählen dazu die wichtigsten Kantone BS, BL und ZH. 

Normallohn Gebiete sind z.B. SO und AG. 

 Lohnfortzahlung: 

Im Krankheitsfall oder bei Unfall besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die ersten beiden Tage gelten als Karenzzeit. 

Wichtig hier, meldet euch so rasch wie möglich bei uns, es besteht eine Meldepflicht für euch. 

 Ferien und Feiertage: 

Ferienanspruch:  

  • Bis 20 und ab 50 Jahren erhalten die temporären Mitarbeiter eine Ferienentschädigung für 5 Wochen Ferien pro Jahr. 
  • Von 20 bis 50 Jahren erhalten die temporären Mitarbeiter eine Entschädigung von 4 Wochen Ferien pro Jahr 

Bezahlte Feiertage:  

Hier sollte theoretisch immer ausgerechnet werden, wie viele Feiertage pro Jahr fällig sind und diese müssen dann ausbezahlt werden. Da jedoch die Feiertage teilweise auch weniger sein könnten, würde auch der Lohn gekürzt.  

Daher handeln wir, wie auch sehr viele andere Stellenvermittler so, dass man von den höchstmöglichen Feiertagen ausgeht und immer das maximum bezahlt, auch wenn es in einem Jahr ein oder zwei Tage weniger Feiertage zu geniessen gibt. 

 Sozialleistungen: 

Versicherungen: Ein Stellenvermittler ist verpflichtet sich via Unfallversicherung und Krankentaggeldversicherung (KTG) abzusichern. Dies wird teilweise von den temporären Mitarbeitern wie auch uns bezahlt. Wichtig ist hier zu erwähnen, um so mehr du Krank oder verunfallt bist, desto höher steigen die Prämien, die du auch mitbezahlen musst. Daher unsere Empfehlung, beiss lieber einmal mehr durch 😉 

Beiträge: Ihr wie auch wir teilen uns die Beiträge zur Sozialversicherung (AHV/IV/EO, ALV) wie auch schon oben bei der Versicherung. Hier gelten die vorgeschriebenen Sätze, welche sich aber oft nie wirklich verändern. 

 Weiterbildung: 

Wenn du über uns arbeitest, hast du die Chance via temptraining.ch dich weiterzubilden. Stöbere einfach auf temptraining.ch 

Arbeits- und Gesundheitsschutz: 

Sicherheit schreiben wir immer sehr hoch und wird immer wichtiger. Auch die Prävention ist wichtig und wird auch immer öfter überwacht. Also passt bitte auf euch auf und meldet euch umgehend bei uns, wenn ihr Missstände am Arbeitsplatz feststellt. 

Kündigungsfristen: 

Die Kündigungsfristen gelten für uns, einsatzbetrieb wie auch für euch. Es stellt sich wie folgt zusammen: 

  1.Bis 3. Monat 3 Tage Kündigungsfrist 

  1. Bis 6. Monat 7 Tage Kündigungsfrist

Ab dem 7. Monat 1 Monat Kündigungsfrist 

Warum ist der GAV Personalverleih wichtig? 

Für Kandidaten gewährleistet der GAV faire Arbeitsbedingungen, klare Lohnregelungen und umfassenden Schutz in Bezug auf Arbeitszeit, Sicherheit und Sozialleistungen. Für Kunden stellt der GAV sicher, dass sie auf gut informierte und rechtlich abgesicherte Arbeitnehmer zugreifen können, was zur Qualität und Effizienz ihrer Projekte beiträgt. 

 Fazit: 

Der GAV Personalverleih ist ein wesentliches Instrument, um gerechte und transparente Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit sicherzustellen. Er bietet Schutz und Unterstützung für Arbeitnehmer und sorgt für klare Rahmenbedingungen für Verleihfirmen und Kunden. 

 Wir hoffen, dieser Überblick hilft dir, die wichtigsten Aspekte des GAV Personalverleih besser zu verstehen. Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung. 

 

Herzliche Grüsse, 

Dein KMU Jobs Team in Pratteln