Du hast ein Jobangebot in der Schweiz oder planst, hier zu arbeiten? Dann gibt es ein paar wichtige Dinge, die du vor und nach deinem Arbeitsbeginn erledigen musst. Damit du den Überblick behältst, haben wir hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dich sicher durch den Prozess führt.

Arbeitsvertrag – Die Basis für alles

Bevor du in der Schweiz arbeiten kannst, brauchst du einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser regelt alle wichtigen Punkte wie Lohn, Arbeitszeit und Dauer der Anstellung. Ohne Vertrag bekommst du keine Bewilligung und kannst dich nicht offiziell anmelden.

👉 Tipp: Achte darauf, dass im Vertrag alle Leistungen (z. B. Sozialversicherungen, Spesen, Überstundenregelungen) klar definiert sind. Im GAV (Gesamtarbeitsvertrag) der jeweiligen Branche, in welcher du arbeitest, sollte das auch schon klar geregelt sein. Falls du unsicher bist, helfen wir dir gerne weiter.

2️. Bankkonto – Dein Lohn muss irgendwo hin

Damit dein Gehalt überwiesen werden kann, benötigst du ein Schweizer Bankkonto. Viele Banken bieten spezielle Konten für Grenzgänger an, wenn du in Deutschland wohnst, aber in der Schweiz arbeitest.

Wichtige Unterlagen für die Kontoeröffnung:
✔ Arbeitsvertrag
✔ Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis aus einem EU- oder Schengenstaat)
✔ Wohnsitznachweis

Wenn du in Deutschland wohnst und in der Schweiz arbeitest, kann auch ein Euro-Konto eine Option sein – allerdings können hier Gebühren anfallen.

3. Krankenkasse – Schütz dich!

In der Schweiz bist du nicht staatlich geschützt oder versichert, bzw die wird das auch nicht direkt vom Lohn abgezogen. Du musst dich selbst versichern!

Ob du dabei in Deutschland oder in der Schweiz versichert bist, ist nicht wichtig. Beides kommt kostentechnisch aufs Gleiche heraus. Um administrative Komplikationen zu vermeiden, empfehlen wir die Schweizer Versicherung!

Schweizer Arbeit, Schweizer Arzt, Schweizer Versicherung. So funktioniert die komplette Kette Problemlos und wird schnell bearbeitet.

4. AHV-Nummer – Deine Sozialversicherungsnummer

Sobald du arbeitest, wirst du in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aufgenommen. Dafür erhältst du eine AHV-Nummer, die mit der deutschen Sozialversicherungsnummer vergleichbar ist.

Wichtig:

Die AHV-Nummer wird automatisch bei deinem ersten Job in der Schweiz erstellt.

Falls du bereits in der Schweiz gearbeitet hast, bleibt deine AHV-Nummer immer gleich und du solltest wieder die gleiche Nummer erhalten. Diese ist im System der AHV hinterlegt. Es ist aber wichtig, dass du die Nummer unbedingt bei deinen wichtigen Dokumenten ablegst. Wohnungswechsel können hier zu Irritationen führen.

5. Aufenthalts- & Arbeitsbewilligung – Welche brauchst du?

Damit du in der Schweiz arbeiten kannst, brauchst du eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Wichtig: Du musst einen Pass oder eine ID aus einem EU- oder Schengenstaat besitzen!

👉 Drittstaatenangehörige (z. B. türkische oder marokkanische Staatsbürger), die in Deutschland wohnen, können NICHT als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten.

Der Ablauf: Immer zuerst die 90-Tage-Meldung!

Egal welche Bewilligung du später brauchst, die 90-Tage-Meldung ist immer der erste Schritt.

✅ Kurzfristige Arbeit (bis zu 90 Tage)

Falls du weniger als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeitest, reicht eine 90-Tage-Meldung.

Diese ist kostenlos und muss vom Arbeitgeber online gemeldet werden.

✅ Grenzgänger (Wohnsitz in Deutschland, Job in der Schweiz) → G-Bewilligung

Für eine langfristige Grenzgängertätigkeit wird nach der 90-Tage-Meldung eine G-Bewilligung benötigt.

Wichtig: Die G-Bewilligung wird vom Arbeitgeber beantragt.

Sie gilt 5 Jahre lang, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Bei befristeten Verträgen hält dieser nur 1 Jahr.

Wohnsitz bleibt in Deutschland, aber du musst mindestens einmal pro Woche nach Hause fahren.

✅ Wohnsitz in der Schweiz (Zuzug aus Deutschland) → L- oder B-Bewilligung Falls du in die Schweiz ziehst, benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung:

Auch hier wird zuerst eine 90-Tage-Meldung benötigt.

L-Bewilligung (Kurzaufenthalt) → Wenn dein Arbeitsvertrag zwischen 3 Monaten und 1 Jahr befristet ist.

B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) → Wenn du einen unbefristeten oder langfristigen Vertrag (mind. 1 Jahr) hast.

Beide Bewilligungen sind je nach Kanton unterschiedlich geregelt und müssen von dir persönlich bei der Gemeinde deines Wohnortes beantragt werden.

💡 Gut zu wissen:

Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum, um in der Schweiz zu arbeiten.

Die Bewilligungen werden vom Kanton ausgestellt, in dem dein Arbeitgeber sitzt.

✅ Steuern!

Alle Arbeitnehmer in der Schweiz, welche keine Schweizer Staatsbürgerschaft oder C-Bewilligung haben, bezahlen Quellensteuern, welche direkt von Lohn abgezogen werden.

C Bewilligungen und Schweizer zahlen die Steuern «ordentlich». Bedeutet, Sie müssen das selbst in die Hand nehmen.

Wir helfen dir bei allen Formalitäten!

Klingt kompliziert? Kein Problem! Wenn du einen Job über uns bekommst, übernehmen wir die gesamte Abwicklung für dich:

✅ Arbeitsvertrag temporär oder direkte Festanstellung!
✅ Bankkonto – wir zeigen dir die Bank 😉
✅ Krankenkasse – kennen wir sicher eine.
✅ Anmeldung Steuern, AHV und Rentenbeiträgen
✅ Anmeldung der 90-Tage-Meldung
✅ Beantragung der G-Bewilligung für Grenzgänger
✅ Unterstützung bei L- oder B-Bewilligungen für Wohnsitz in der Schweiz
✅ Hilfe bei Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Bankkonten

Egal, ob du einen Job suchst oder Unterstützung bei der Bewilligung brauchst – wir begleiten dich durch den ganzen Prozess.

📩 Melde dich bei uns und starte deine Karriere in der Schweiz!