Ferien sind wichtig – keine Frage! Doch wie kommst du als Temporärangestellter an dein Feriengeld? Ganz einfach: Es wird dir direkt mit dem Bruttolohn ausbezahlt. 

Das bedeutet, dass dein theoretischer Stundenlohn auf den ersten Blick höher erscheint als der eines Festangestellten. Allerdings muss das Feriengeld, das du bereits erhalten hast, dann wieder vom Lohn abgezogen werden, sodass dein effektiver Lohn am Ende in etwa auf das gleiche Niveau wie bei einer Festanstellung kommt. 

Doch was passiert mit diesem Feriengeld? Wann wird es tatsächlich ausbezahlt und wie kannst du es abrufen? Genau das klären wir jetzt. 

 

Warum wird das Feriengeld separat behandelt? 

Der Gesetzgeber hat klare Regeln für den Umgang mit Feriengeld festgelegt, um sicherzustellen, dass Temporärmitarbeitende ihre Ferienzeit finanziell abgesichert verbringen können. 

Obligationenrecht (OR) Art. 329d Abs. 2 schreibt vor, dass Ferien nicht durch Geld abgegolten werden dürfen, solange das Arbeitsverhältnis weiter besteht.
Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Art. 22 regelt, dass das Feriengeld in der Temporärarbeit zwar separat ausgewiesen, aber nicht einfach jederzeit ausbezahlt werden kann. 

Daraus ergeben sich zwei klare Regeln:
Feriengeld wird nicht monatlich ausbezahlt, sondern bleibt „gesperrt“, bis eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
 

  1. Du nimmst offiziell Ferien. Sobald du deine Ferien anmeldest, wird dir das angesparte Feriengeld ausgezahlt. 
  1. Dein Vertrag endet. Falls dein Einsatz beendet wird und du noch nicht alle Ferientage bezogen hast, bekommst du das verbleibende Feriengeld mit der letzten Lohnabrechnung automatisch ausbezahlt. 

 

Wie hoch ist das Feriengeld? 

Die Höhe des Feriengeldes richtet sich nach deinem Ferienanspruch: 

  • 4 Wochen Ferien pro Jahr → Zuschlag von 8,33 % auf den Lohn 
  • 5 Wochen Ferien pro Jahr → Zuschlag von 10,64 % auf den Lohn 

 

Ein Beispiel:
Wenn du einen Bruttolohn von CHF 5’000.- pro Monat hast und Anspruch auf 5 Wochen Ferien, werden CHF 532.- (10,64 %) für dein Feriengeld angerechnet. 

Wichtig: Dein Ferienzuschlag wird immer separat auf deiner Lohnabrechnung ausgewiesen, damit du jederzeit den Überblick hast. 

 

Kann ich mir das Feriengeld jederzeit auszahlen lassen? 

Nein. Da das Feriengeld eine Lohnausfallentschädigung ist, wird es nicht als zusätzlicher Ferienbonus betrachtet, sondern dient dazu, deine laufenden Kosten (Miete, Rechnungen etc.) während der Ferienzeit zu decken. 

Das bedeutet:
Kein vorzeitiger Bezug möglich, solange dein Vertrag läuft.
Auszahlung nur bei offiziell eingetragenen Ferien oder Vertragsende. 

Diese Regelung schützt Temporärmitarbeitende davor, dass das Feriengeld vorzeitig ausgegeben wird und sie während der Ferienzeit ohne Einkommen dastehen. 

 

Fazit: Dein Feriengeld ist deine Absicherung! 

Feriengeld in der Temporärarbeit sorgt dafür, dass du auch während deiner freien Tage finanziell abgesichert bist. Es ist wichtig, dass du es nicht als „Ferienbonus“ siehst, sondern als das, was es ist: eine Lohnausfallentschädigung, damit du deine laufenden Kosten decken kannst, während du nicht arbeitest. 

  • Plane deine Ferien rechtzeitig, um dein Feriengeld zu erhalten.
  • Achte auf deine Lohnabrechnung, um den Ferienzuschlag im Blick zu behalten.
  • Am Vertragsende wird dein Feriengeld automatisch ausbezahlt. 

Falls du noch Fragen dazu hast oder eine individuelle Beratung brauchst, stehen wir dir gerne zur Verfügung!