Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih (GAV PV), welcher per 1. Juli 2021 in Kraft trat, werden auch die Mindestlöhne neu angepasst.

Per 1. Dezember 2021 (Ungelernte, Tessin) bzw. 1. Januar 2022 (alle weiteren Gruppen und Gebiete) treten im GAV Personalverleih neue Mindestlöhne in Kraft.

Im Tessin wird der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmende in zwei Schritten um insgesamt 220 Franken pro Monat angehoben – am 1. Dezember 2021 und am 1. Dezember 2022.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neu auch in den ausgenommenen Branchen vollumfänglich die GAVP Mindestlöhne (chemisch-pharmazeutische Industrie, Maschinenindustrie, graphische Industrie, Uhrenindustrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, öffentlicher Verkehr).

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Weiterführende Informationen

Webseite GAV Personalverleih

Broschüre Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (PDF)